Gesetzlich Versicherte
Der Heilpraktiker kann generell nicht mit den gesetzliche Krankenkassen abrechnen. Es besteht die Möglichkeit, bei den Krankenkassen eine Zusatzversicherung abzuschließen, die die Leistung des Heilpraktikers beinhaltet.
Privat Versicherte
Sie erhalten bei uns nach jeder Behandlung eine Rechnung nach dem einfachen Satz der GebüH, die in der Regel von der Privaten Krankenversicherung erstattet wird.